Winterdienst (Hamburgisches Wegegesetz §33)
- Die Gehwege sollten so von Schnee und Eis geräumt werden, dass ein 1 m breiter Streifen den Fußgängern zur Verfügung steht.
- Bei Schnee und Glätte besteht sofortiger Handlungsbedarf.
- Tausalz und tausalzhaltige Mittel dürfen wir nicht verwenden.
Wir haben Ihnen gerne Streugut, Schneeschaufel und Besen zur Verfügung gestellt.
- Morgens ist bis 8:30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9:30 Uhr, der Schneefall der Nacht zu beseitigen.
- Schneehaufen dürfen Treppen, Wegübergänge, Haltestellen und Radwege genauso wenig behindern wie Hauseingänge und Einfahrten. An Lichtmasten, vor Schaltkästen und auf Hydranten darf der Schnee auch nicht angehäuft werden.
- Bei Eintritt von Tauwetter bitte daran denken, die Straßenrinnen so zu räumen, dass das Wasser ablaufen kann.
- In manchen unserer Objekte übernehmen die Mieter den Winterdienst.
- Im Infokasten ist auf einem Kalender die Zuständigkeit geregelt.
- Sollten Sie zuständig, aber verhindert sein, sprechen Sie sich bitte mit Ihren Nachbarn ab.