Hausordnung
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Ungeziefer darf woanders wohnen. Durch unverzügliche und sachgerechte Entsorgung von Müll und Unrat bleiben Räume und Balkone frei von ungewollten Mitbewohnern.
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Umbauungen von Balkonen durch Gitter, Sichtschutzblenden und Netzen verschönern das Haus nicht und können Ihnen und Passanten bei Sturm und Wind gefährlich werden. Daher sind sie bei uns verboten.
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Die Waschküchen stehen Ihnen zur Verfügung. Wir trauen den erwachsenen Nutzern zu, eigenverantwortlich die Sauberkeit der Räumlichkeit und der Einrichtung im Auge zu behalten.
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Wenn es draußen kalt wird, ist es eine schlechte Idee, die Fenster im Treppenhaus geöffnet zu lassen. Die Wohnungstüren sind nicht wärmegedämmt. Die kalte Luft zieht und die Heizkosten steigen.
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Für den sauberen Weg in Ihre Wohnung sorgen Sie und Ihre Nachbarn durch die Einhaltung des Treppenhausreinigungsplans und in der Winterzeit auch des Schneeräumplans. Sollten Sie durch Urlaub oder Krankheit verhindert sein, sprechen Sie sich bitte untereinander ab.
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Das Treppenhaus hat leider nur eine begrenzte Breite. Fahrräder haben hier keinen Platz, weder nur mal kurz abgestellt und schon gar nicht dauerhaft. Rollatoren und Kinderwagen stellen im Brandfall den Fluchtweg zu. Daher dürfen sie gerne in die Wohnung mitgenommen oder im Kellerraum abgestellt werden.
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Der Fahrradabstellkeller ist räumlich begrenzt. Altfahrräder finden hier keinen Gnadenhof, der Sperrmüll holt sie aber nach Aufforderung gerne ab. Auch neben den Abfallbehältern und vor den Kellerräumen ist keine Abstellfläche für Sperrmüll, die Recyclinghöfe freuen sich auf Ihren Besuch.
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Der Aufzug hat eine Betriebsvorschrift. Damit er uns dann zur Verfügung steht, wenn wir ihn brauchen, sollte man sie einhalten.
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Die Haustür ist auch in der Nacht unverschlossen, um im Brandfall den Fluchtweg nicht zu behindern.